BBS
Bexbacher 
Bürgervereinigung 
für
Schiesssport
e.V.

Öffnungszeiten der Schiessanlage:

Montags:  17:00 – 19:00 (*)
Dienstags:  17:00 – 20:30 (*)
Mittwoch:  17:30 – 20:30 (*)
Donnerstag:  17:00 - 19:30 (*)
Freitag:  17:30 – 21:30 (*)
Samstag: geschlossen
Sonntag:  10:00 – 13:00 (*)

(*) - Letzte Annahme zum Schiessen 30Min vor Dienstende


Was zeichnet uns aus?


  • kostenlose Leihwaffen
  • beheizter 25m Indoor- Kurzwaffenstand bis 2.000 J.
  • Mehrdistanzschiessen 
  • Kurzwaffenschiessen und -disziplinen (DSU, BDS)
  • IPSC
  • Anfängertraining und individuelles Schiesstraining
  • modernes, auch behördlich genutztes Schiesskino
  • interne Aus - Weiterbildungen
  • kompetente Schiessleiter

kostenlose Leihwaffen

Während den Schiesszeiten stellen wir kostenlose Leihwaffen 
(Pistole, Revolver,  halbautomatische Büchse) zur Verfügung.
!!! Vorlage des Personalausweises erforderlich !!!
Munition kann zum sofortigen Gebrauch am Schiessstand in den entsprechenden Kalibern (.22lr, 9mmLuger, 45ACP, 38Spec., 357Mag., 44Mag.) erworben werden. 

Kurzwaffenschiessen und -disziplinen (DSU, BDS)

Anfänger- und Leistungsschiessen finden zu den üblichen Zeiten ohne Terminvereinbarung statt.

Anfängertraining / interne Aus-Weiterbildungen

Für unsere Neu - Gastschützen bieten wir auch Kleinkalibermunition (.22lr) an.
Gehörschutz und Schutzbrillen stehen bei Bedarf kostenlos zur Verfügung. 
Wir bieten fundierte Ausbildungen in Waffensachkunde, Standaufsicht und verschiedenen Waffenspezialkursen an.

Aussenansicht / Eingang zur Schiessanlage

Wir akzeptieren ausschließlich Kartenzahlung

Waffenausgabe / Vereinsschiessstand

Lernen Sie den Verein und die Verbände kennen

Verein:
BBS

 Bexbacher 
Bürgervereinigung für Schiesssport e.V


Verband:
DSU

Die Deutsche 
Schießsport 
Union


Verband: 
BDS

Bund Deutscher
Sportschützen 
1975 e.V.

Verband:
BDS&IPSC

International 
Practical Shooting 
Confederation 

Schiesskino (überwiegend Behördlich genutzt)

BBS
Bexbacher 
Bürgervereinigung 
für Schiesssport 
e.V.

Hausordnung

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Hausordnung 

 Anlage zum Gestattungsvertrag (§ 4 Abs. 3) zwischen der Fa. Magnum,
Gesellschaft für Waffenhandel und Schießstände mbH,
Am Butterhügel 6, 66450 Bexbach,
vertreten durch ihren Geschäftsführer, 
Herrn Horst Hinschberger 

 - Betreiber – 

 und 
 
dem Verein Bexbacher Bürgervereinigung für den Schießsport e.V. 

 - Nutzer – 

 Anerkennung der Hausordnung 

 
Diese Hausordnung ist Bestandteil des oben bezeichneten Gestattungsvertrages. Der Betreiber behält sich erforderlichenfalls die Änderung und Ergänzung dieser Hausordnung im Interesse der Nutzer vor. Auch solche Änderungen und Ergänzungen sind nach Bekanntgabe an den Nutzer Bestandteil des Gestattungsvertrages. 
 
Der Nutzer erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch schuldhafte Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, ist der Nutzer ersatzpflichtig. 

 
Allgemeine Ordnungsbestimmungen 

 
Der Nutzer hat von den Mieträumen nur den vertragsgemäßen Gebrauch zu machen. Lärmschutz- und Umweltschutzmaßnahmen sind sorgfältig einzuhalten, ebenso wie behördliche Auflagen. 
 
Außerhalb der Mieträume, also in bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen, dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden. Wenn der Betreiber hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Nutzer für alle entstehenden Schäden. Außerhalb der Mieträume, also auch auf dem Hof, dürfen keine Arbeiten seitens des Nutzers vorgenommen werden. Fahrzeuge des Nutzers und seiner Arbeitnehmer dürfen mit Genehmigung des Betreibers auf den angewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. 
 
Die Zugänge bleiben von 23:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens geschlossen. Auf Antrag kann für Nachtschießen hiervon abgewichen werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen wird das Haus weder offen gehalten noch beleuchtet. 
 
 - 2 - 
 

 Sorgfaltspflicht des Nutzers 

 
Der Nutzer ist unter anderem zu folgendem verpflichtet: 
 
        Vermeidung von Beschädigungen aller Art. 
          Sofortiges melden von Störungen an den Hauseinrichtungen. 
          Die Unterlassung jeglicher Veränderung der Mietsache, sofern nicht der Betreiber seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt, insbesondere die Unterlassung von Veränderungen an den Installationen einschließlich der elektrischen Leitungen und des Einschlagens von Nägeln (Schrauben), Haken usw. in Holzverkleidungen aller Art. 
           Sorgfältige Aufbewahrung und Behandlung aller Schlüssel und Zubehörteile. 
        Alle Nutzer sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Erhaltung der Sauberkeit in den Gebäuden und auf den Hofflächen verpflichtet. 
 
Störungs- bzw. Schadensmeldungen sind zu richten an: 
 

Herrn Horst Hinschberger
Tel. 06826/93350

Standordnung

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Firma Magnum GmbH, Bexbach 
Schießstandordnung 

 

1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung oder der in Frage kommenden Dienstvorschrift oder der Ausschreibung eines Wettkampfes, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
 
2. Auf den Schießständen darf nur mit solchen Waffen, Kalibern und Munitionsarten geschossen werden, die durch die Erlaubnisbehörde für diese zugelassen und für die Raumschießanlage und deren Geschossfang geeignet sind. Ein entsprechender Hinweis ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand angebracht. Das Schießen mit Schwarzpulver und Leuchtspurmunition ist strengstens untersagt – Lebensgefahr!
 
3. Schießstandbenutzer müssen ausreichend gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein.
 
4. Teilnehmer am Schießen, die dienstlich Waffen schussbereit führen, müssen diese beim Betreten der Anlage an der dafür vorgesehenen Stelle (Entladestation im Eingangsbereich) entladen. Vor Verlassen der Anlage darf auch nur an dieser Stelle der ursprüngliche Zustand der Waffe wieder hergestellt werden. Ausgenommen davon sind nur die von dem Nutzer mit der Eigensicherung beauftragten Schießleiter.
 
5. Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand, mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung, gestattet.
Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.
 
6. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse bzw. Trommeln, soweit konstruktionsmäßig möglich, geöffnet sind.
 
7. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen sind verantwortliche Aufsichtspersonen zu verständigen. Die Waffen sind, mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung, zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.
 
8. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die Aufsichtspersonen mit klaren Anordnungen bekannt zu geben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsichtspersonen fortgesetzt werden.
 
9. Beim Schießen durch die Nutzer übt der Leiter des Schießens im Auftrag des Betreibers das Hausrecht auf dem Schießstand aus und ist somit verantwortlich für die Einhaltung jeglicher Sorgfalts- und Sicherheitsmaßnahmen.
 
10. Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt, desgleichen der Konsum von Getränken und Speisen aller Art.
 
11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen sind zu beachten
 
12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht), deren Namen an gut sichtbarer Stelle ausgehängt ist, durchzu-führen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Ziffern 2, 10, 12 der Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen.
 
13. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf selbst während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. 

 
Bexbach, Januar 2024