Mitglied werden / Infos rund um den Waffenerwerb

❝ Entdecke die Faszination des Schießsports in einer starken Gemeinschaft!
Werde Teil eines der größten Schießsportvereine im Saarland und profitiere von einem vielfältigen Angebot, modernster Ausstattung und einem engagierten Team.❞

Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein und Schießsportverband (§ 14 Abs. 2 WaffG)

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt z.Z. 50,00€
  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich z.Z. 24,00€ 
  • Die Kosten pro Trainingseinheit:
  1. 12,00€ für Gastschützen
  2. Für Mitglieder entfallen zusätzliche Trainingskosten
  • Aufnahmeantrag (Verein) 
    über die Aufnahme entscheidet der Vorstand 
  • SEPA- Lastschriftmandat (Verein) zur Beitragsabbuchung
  • Antrag für die Verbände der DSU oder dem BDS / LV9 
    (oder beide, jedoch mindestens eine Verpflichtend ) 
    mit zwei Passbildern

Bei Fragen rund um den Waffenerwerb   
und den erforderlichen Dokumenten !

Ansprechperson: Cynthia Kickendahl
(Do, 17-19 Uhr im Verein)
[email protected] Betreff: Waffenerwerb

Bearbeitungsgebühr pro Antrag (Waffenrechtliche Befürwortung): 
15,00€ DSU
30,00€ BDS

Voraussetzungen zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte (WBK)

  • 18. Lebensjahr vollendet (§ 2 Abs. 1 WaffG) 
  • Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
  • Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 7 WaffG) 
  • Nachweis eines Bedürfnisses (§ 8 WaffG) 
  • Nachweis "Sichere Aufbewahrung" der Waffen (§ 36 Abs. 3 WaffG)


➤ Es bestehen Altersbeschränkungen für Sportschützen.

Voraussetzungen für ein Bedürfnis (§ 8 WaffG, § 14 Abs. 2 WaffG)

  • Mitglied in einem Verein (mind. 1Jahr)
  • Schiessnachweise (12 / 18 Regel) - (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG)
  1. 12 mal / Jahr  - Jeden Monat einmal schiessen.
  2. 18 mal / Jahr - bei unregelmäßigem schiessen.
  • Mitglied in einem Verband (DSU / BDS) - (mind. 1Jahr)
  • Waffensachkundenachweis (Sportschützen) - (§ 7 WaffG)

Verband BDS (Bedürfnisbescheinigung)

  • Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
  • Verband BDS  - Mitgliedsbuch - Kopie Seite 1+2+4
  • Verband BDS - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken Seite 1+2)
  • Kopie Waffensachkunde (nur bei Erstantrag)

       im Übrigen, sonst

  • Kopie Waffenbesitzkarte
  • Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

       (der zuständigen Behörde)
Sonstige:

  •  ein Briefkuvert A4 + 1,80€ Briefmarke 
  • Wichtig: die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben  !


➤ Link zum Antrag: Waffenbeantragung - LV9 im BDS

Verband DSU (Bedürfnisbescheinigung)

  • Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
  • Verband DSU - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken)
  • Kopie Waffensachkunde (nur bei Erstantrag)

       im Übrigen, sonst

  • Kopie Waffenbesitzkarte 

Sonstige:

  • ein Briefkuvert A4 + 1,80€ Briefmarke
  • ein kleines Briefkuvert  + 0,95€ Briefmarke
  • Wichtig: die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben ! 


➤ Link zum Antrag: Bedürfnisbescheinigung (DSU)

Schiessen / Altersgrenzen (§ 27 WaffG) 

Auf Schiessstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:

  • ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind. 

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
 „Waffen und Munition sicher aufbewahren“


bislang waren die kriminalpolizeilichen Empfehlungen bezüglich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen unübersichtlich, da unterschiedliche Broschüren von mehreren Bundesländern im Umlauf waren.

Daher wurde unter Beteiligung der saarländischen Polizei eine neue bundeseinheitliche Broschüre erstellt.

Die Broschüre enthält nun einheitliche Empfehlungen der Polizei zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition. Sie dient den Beschäftigten von Waffenbehörden sowie den sicherungstechnischen Fachberaterinnen und -beratern der Länderpolizeien als Leitfaden zur Beratung.

Darüber hinaus zeigt sie Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern Wege für einen verant-wortungsvollen, gesetzeskonformen Umgang bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition auf.


➤ Download über den Link:  Waffen und Munition sicher aufbewahren

【 Hier findet ihr alle wichtigen Dokumente zum Download 】

Verein 
(BBS)

Aufnahmeantrag

Verein 
(BBS)

SEPA - Mandat

Verband
(DSU)

Aufnahmeantrag 

Verband
(DSU)

Waffenrechtliche Befürwortung 

Verband
(DSU)

Langwaffen
Kennziffern

Verband
(DSU)

Kurzwaffen
Kennziffern

Verband 
(BDS)

Aufnahmeantrag

Verband
(BDS)

Waffenrechtliche Befürwortung

Verband
(BDS)

Gelbe - WBK 
Kennziffern

Verband
(BDS)

Grüne - WBK
Kennziffern

【 Webseiten - Der zuständigen Waffenbehörden im Saarland 】