Mitglied werden / Infos rund um den Waffenerwerb
Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein und Schießsportverband (§ 14 Abs. 2 WaffG)
- Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt z.Z 50,00€
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich z.Z. 24,00€
- Die Kosten pro Trainingseinheit:
- 12,00€ für Gastschützen
- Für Mitglieder entfallen zusätzliche Trainingskosten
- Aufnahmeantrag (Verein)
- über die Aufnahme entscheidet der Vorstand
- SEPA- Lastschriftmandat (Verein) zur Beitragsabbuchung
- Antrag für die Verbände der DSU oder dem BDS / LV9 (oder beide, jedoch mindestens eine Verpflichtend ) mit zwei Passbildern
Bei Fragen rund um den Waffenerwerb
und den erforderlichen Dokumenten !
Ansprechperson:
-
[email protected]
Betreff: Waffenerwerb
Voraussetzungen zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte (WBK)
- 18. Lebensjahr vollendet (§ 2 Abs. 1 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 7 WaffG)
- Nachweis eines Bedürfnisses (§ 8 WaffG)
- Nachweis "Sichere Aufbewahrung" der Waffen (§ 36 Abs. 3 WaffG)
Es bestehen Altersbeschränkungen für Sportschützen.
Voraussetzungen für ein Bedürfnis (§ 8 WaffG, § 14 Abs. 2 WaffG)
- Mitglied in einem Verein (mind. 1Jahr)
- Schiessnachweise (12 / 18 Regel) - (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG)
- 12 mal / Jahr - Jeden Monat einmal schiessen.
- 18 mal / Jahr - bei unregelmäßigem schiessen.
- Mitglied in einem Verband (DSU / BDS) - (mind. 1Jahr)
- Waffensachkundenachweis (Sportschützen) - (§ 7 WaffG)
Verband BDS (Bedürfnisbescheinigung)
- Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
- Verband BDS - Mitgliedsbuch - Kopie Seite 1+2+4
- Verband BDS - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken Seite 1+2)
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
(der zuständigen Behörde)
Sonstige:
- ein leeres Briefkuvert A4
- Wichtig: die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben !
Link zum Antrag: Waffenbeantragung - LV9 im BDS
Verband DSU (Bedürfnisbescheinigung)
- Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
- Verband DSU - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken)
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
(der zuständigen Behörde)
Sonstige:
- ein leeres Briefkuvert A4
- Wichtig: die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben !
Link zum Antrag: Bedürfnisbescheinigung (DSU)
Schiessen / Altersgrenzen (§ 27 WaffG)
Auf Schiessstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
- ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.