Mitglied werden / Infos rund um den Waffenerwerb
Anmeldung / Mitgliedschaft im Verein
- Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt z.Z 50,00€
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. 24,00€ und wird monatlich abgebucht.
- Jedes Training kostet:
- 12,00€ für Neu- und Gastschützen
- ausgefüllter Aufnahmeantrag (Verein).
- SEPA- Lastschriftmandat (Verein)
- Der Antrag für den Verband der DSU oder dem BDS / LV9 mit zwei Passbildern.
Bei Fragen rund um den Waffenerwerb
und den erforderlichen Dokumenten !
Ansprechperson:
Tobias Ludes
[email protected]
Betreff: Waffenerwerb
Erforderliche Dokumente zum beantragen einer eigenen Schusswaffe!
Vorraussetzungen zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
- 18. Lebensjahr vollendet (§ 2 Abs. 1 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 7 WaffG)
- Nachweis eines Bedürfnisses (§ 8 WaffG)
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Waffen
zu Punkt 1 & 2:
Altersbeschränkungen für Sportschützen beachten
Voraussetzungen für ein Bedürfnis
- Mitglied in einem Verein (mind. seit 1Jahr)
- Schiessnachweise (12/18 Regel)
- 12 Regel - Jeden Monat einmal schiessen (12mal/Jahr)
- 18 Regel - bei unregelmäßigem schiessen (18mal/Jahr).
- Mitglied in einem Verband (DSU/BDS) - (mind. seit 1Jahr)
- Waffensachkunde (Sportschützen)
Verband BDS
- Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
- Verband BDS - Mitgliedsbuch - Kopie Seite 1+2+4
- Verband BDS - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken Seite 1+2)
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
(der zuständigen Behörde)
Sonstige:
- ein leeres Briefkuvert A4
- die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben
Verband DSU
- Schiessnachweise (Kopie Schiessbuch)
- Verband DSU - Bedürfnisantrag (dreimal ausdrucken)
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
(der zuständigen Behörde)
Sonstige:
- ein leeres Briefkuvert A4
- die vollständigen Unterlagen werden im Verein abgegeben
Schiessen / Altersgrenzen (§ 27 WaffG)
Auf Schiessstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
- ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.